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| Allgemeine Mietbedingungen |
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1. Reservierung
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Sowie wir einen Reservierungsauftrag erhalten haben, telefonisch oder schriftlich, empfangen Sie einen Mietvertrag/Rechnung in zweifacher Ausfertigung, einschließlich einer Annulierungsversicherung. Die Kopie hiervon schicken Sie uns bitte unterschrieben und vollständig ausgefüllt wieder umgehend zurück. Die Annulierungsversicherung ist keine Pflicht, wird aber sehr empfohlen.
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2. Bezahlung und weitere Abwicklung
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Innerhalb von 10 Tagen ist eine Vorauszahlung zu erfolgen in Höhe von 50% des gesamten Mietbetrages plus evtl. Annulierungsversicherung. Der 2. Teil des Mietbetrages muß spätestens 6 Wochen vor Begin des Mietzeitraums beglichen sein. Bei last-minute Buchungen (Periode zwischen Buchung und Beginn des Mietzeitraums ist kürzer als 6 Wochen) wird der gesamte Betrag in einer Summe sofort fällig, entweder telefonisch oder durch Barzahlung. Für die Unterbringung wird in den meisten Fällen eine Kaution verlangt. Diese Kaution wird im Prinzip bei der Ankunft an den Eigentümer/Verwalter bezahlt und bei ordnungsgemäßem Zustand der Unterbringung bei der Abreise wieder zurückbezahlt, evtl. nach Abzug der Kosten für Energie, Reinigung und/oder Schäden.
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3. Annulierung
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Eine Annulierung muß immer schriftlich erfolgen. Sofern Sie keine Annulierungsversicherung abgeschlossen haben, gelten folgende Regeln:
- Bei Annulierung bis zu 56 Tagen vor dem Tag der Ankunft wird 30% des Mietbetrages in Rechnung gestellt
- Bei Annulierung ab dem 56. Tag bis zum Tag Ankunft sind 100% des Mietbetrages schuldig. |
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4. Haftung
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Wir treten ausschließlich als Vermittler auf und sind darum in keinem Fall haftbar zu machen, falls der Eigentümer der Urlaubsobjektes, undanks unserer großen Sorgfalt, in Verzug gerät. Wir sind ebensowenig haftbar für Schäden, die entstehen durch Brand, Leckage, Unfall und welcher Ursache dann auch, die dem Mieter, seinen Mitbewohnern und/oder Eigentum entstehen.Falls wir durch höhere Gewalt gezwungen sind, den Mietvertrag zu annulieren, sind wir in keiner Weise haftbar zu machen. In einer dergleichen Situation erfolgt Erstattung des an uns bezahlten Betrages, ohne Abzug der von uns gemachten Resevierungskosten. Der Mieter ist haftbar für alle Schäden an dem Urlaubsobjekt, Inventar und /oder Möbeln, die durch ihn oder seine Mitbewohner während der Mietzeit entstehen. Diese werden auf Kosten des Mieters behoben. Fehler und Irrtümer in unserem Mietprogramm sind unverbindlich und Wir können nicht haftbar gemacht werden.
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5. Verbleib
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Bei der Ankunft können Sie allgemein nach 15.00 Uhr über das Ferienobjekt verfügen. In den meisten Fällen ist es bei der Abreise vor 10.00 Uhr wieder zu verlassen. Abweichungen werden bei der Buchungsbestätigung angegeben. Das Urlaubsobjekt darf nicht durch mehr Personen bewohnt werden, als schriftlich festgelegt. Wenn es doch den Anschein hat, daß mehr Bewohner als vereinbart anwesend sind, hat der Eigentümer/ Vermittler das Recht, den Zugang zu verweigern. Das Mitbringen von Haustieren ist ohne schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Wird dies doch festgestellt, hat der Eigentümer/ Vermittler das Recht, den weiteren Zugang zu verweigeren. Für Bettwäsche, -bezüge, Hand- Geschirtücher hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. In einigen Fällen ist es möglich Bettwäsche zu mieten oder sie ist im Mietpreis inbegriffen. Dies wird in der Beschreibung oder Preisliste des Objektes immer angegeben. Am Tag der Abreise ist das Urlaubsobjekt besenrein zu verlassen, was auch das folgende einschließt: Keinen Abwasch hinterlassen, Abfallsäcke in den Container oder rechtzeitig mit der Müllabfuhr mitgeben, Abfalleimer mit sauberem Müllbeutel versehen, Decken und Oberbetten gefaltet am Fußende des Bettes, Kühlschrank leer und sauber, alle Essenreste entfernt. Den Boden bitte fegen.
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6. Klagen
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Falls Sie begründete Beschwerden über die Sauberkeit Ihres Urlaubsverbleibs haben, müssen Sie noch am selben Tag Kontakt mit Uns aufnehmen. Diese schicken dan jemand, um Ihrer Beschwerde nach zu gehen und gegebenenfalls die Reinigung zu veranlassen. Reinigen Sie nicht selbst, sonst wird Ihre Beschwerde nicht akzeptiert, weil dann eine Controlle nicht mehr möglich ist.. Haben Sie größere Beschwerden auf einem anderem Gebiet, sind Sie verpflichtet, diese am Ankunftstag vor 19.00 Uhr zu melden. Später kann Ihre Beschwerde nicht mehr behandelt werden.
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